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Nutzungsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für über die SWK App verfügbaren Dienste 

1.1. Allgemeine Regelungen zur Nutzung der SWK App

Betreiber der SWK App ist die SWK AG, St. Töniser Straße 124, 47804 Krefeld. Diese Nutzungsbedingungen enthalten Regelungen zu den Inhalten, der Verfügbarkeit und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der SWK App.

1.1 Zugang und Verfügbarkeit

Angebote und Dienste im Zusammenhang mit der SWK App sind grundsätzlich frei zugänglich. Die Nutzung ist grundsätzlich kostenlos. Die SWK AG wird sich bemühen, die SWK App unterbrechungsfrei verfügbar zu halten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die SWK AG behält sich das Recht vor, die SWK App jederzeit zu ändern sowie den Betrieb vorübergehend oder endgültig einzustellen.

Die SWK AG ist unbeschadet der Geltendmachung sonstiger Rechte berechtigt, dem Nutzer den Zugang zur SWK App jederzeit zu untersagen und diesen zu sperren.

1.2 Leistung und Verantwortlichkeit

Die SWK AG stellt mit der SWK App Informationen zum Abruf oder Herunterladen bereit, wie Benachrichtigungen zu Gefäßabholungen, Rechnungen oder Fahrplan- und Linien-Auskünfte. Diese Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die SWK AG übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

1.3 Zulässige Nutzung

Die SWK App darf ausschließlich in dem vorgesehenen Funktionsumfang genutzt werden. Insbesondere die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken oder die Nutzung in störender Weise für Angebote und Dienste im Zusammenhang mit der SWK App ist unzulässig.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SWK MOBIL GmbH für deren über die SWK App verfügbaren Dienste

2.1 Grundlagen der Nutzung

Die SWK MOBIL GmbH bietet Möglichkeiten zur Anzeige und auch zur Bestellung von Mobilitätsleistungen bei verschiedenen Service-, Produkt- und Dienstleistungsgesellschaften zur Nutzung über die SWK App an. Auch die SWK MOBIL GmbH selbst kann Anbieter von Mobilitäts- oder weiteren Leistungen sein. Die SWK MOBIL GmbH ist kein Reiseveranstalter. Der „Nutzer“ ist eine natürliche Person. Bestimmte Nutzungen und Buchungen innerhalb der App sind nur für einen registrierten Nutzer („Kunde“) mit einem SWK-Login Account möglich. Dieser kann in der App oder auf der Website swk-login.swk.de kostenfrei angelegt werden. Darüber hinaus kann der Nutzer auch weitere SWK Produkte- und Dienstleistungen die nicht aus der Mobilitätssparte der SWK MOBIL GmbH stammen, jedoch aus dem Kreis der SWK Konzerngesellschaften verwalten und abschließen.

 

2.1.1 Regelungsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Online Ticketshops in Kombination mit dem SWK-Login. Die Nutzung des SWK Kundenportals obliegt separaten Nutzungsbedingungen.

 

2.1.2 Informationsanzeige

Sie können sich für eine bestimmte Strecke („von A nach B“) in der SWK App verfügbare Informationen über Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Dabei greift die SWK App dafür insbesondere auf Daten von hinreichend sorgfältig ausgewählten Dritten zurück.

Die SWK MOBIL GmbH überprüft die konkreten Daten von Dritten allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen in der SWK App einschließlich Kosten (etwa für den Bus-on-Demand Service oder den SWK KRuiser) können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können (etwa aufgrund der Verkehrssituation).

Es obliegt Ihnen, die Richtigkeit angezeigter Daten zu überprüfen und zu beurteilen, inwieweit Sie angegebene Schätzungen teilen und die Ergebnisse für Ihre Zwecke geeignet sind (etwa bei Umsteigezeiten).

Sie können innerhalb der App auch weitere Funktionen (etwa die Speicherung bevorzugter Verbindungen) nutzen.

Innerhalb der App können Sie nach erfolgreichem Login mittels SWK-Login weitere Funktionen der App nutzen. Zusätzlich können Sie dann auch weitere Mobilitätsleistungen beziehen.

Für die entsprechenden Services, Dienstleistungen und Produkten gelten dann entsprechend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SWK-Login (https://www.swk.de/login/nutzungsbedingungen) sowie die des jeweiligen Dienstanbieters.

Abhängig vom entsprechenden Angebot innerhalb der SWK App können Sie auswählen, welche angezeigte Mobilitätsleistungen Sie bei den entsprechenden Anbietern über die SWK App verbindlich kostenpflichtig bestellen wollen („Buchungswunsch“) – auch hierfür ist der SWK-Login Voraussetzung. Die SWK MOBIL GmbH kann einen Buchungswunsch des Kunden an betreffende Anbieter weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Für die Buchung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen Kunde und Anbieter zustande, wenn der Anbieter den Buchungswunsch des Kunden annimmt. Die SWK MOBIL GmbH ist an einem Mobilitätsvertrag nicht beteiligt, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Für die Durchführung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen des Anbieters.

Die Zahlung des Kunden erfolgt grundsätzlich bei der Buchung mittels SWK-Login und den dahinterliegenden Zahlungsdienstleister. Bei bestimmten Anbietern kann die Nutzung der SWK-Login Bezahlfunktion nicht möglich sein. Dann muss der Kunde für die Zahlung direkt gegenüber dem Anbieter seine Zahlungsinformationen erneut eingeben und seine Zustimmung zur Zahlung erklären.

Die SWK MOBIL GmbH kann eine Antwort des Anbieters für einen Buchungswunsch an den Kunden übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Die SWK MOBIL GmbH kann von dem Anbieter an die SWK App übermittelte Daten für die Nutzung einer Mobilitätsleistung nach dafür geltenden Bedingungen (etwa Ticketdaten) nach Erhalt an den Kunden weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein.

 

2.1.3 Zuständigkeiten

Die Nutzung der SWK App und die Verwendung des SWK-Login erfolgt grundsätzlich ohne Vergütung durch Nutzer oder Kunden. Der Nutzer trägt seine Kosten der Kommunikation mit der SWK App sowie für die Verwendung des SWK-Login selbst.

Für die vom Kunden zu zahlende Vergütung für Mobilitätsleistungen gilt sein jeweiliger Mobilitätsvertrag mit dem entsprechenden Anbieter. Für bei einem Kooperationspartner unter Verwendung des SWK-Login vereinbarte Leistung gelten dessen Bedingungen.

Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit einer Mobilitätsleistung und deren Vergütung ist der jeweilige Anbieter als Vertragspartner. Ansprechpartner des Kunden für bei einem Kooperationspartner vereinbarte Leistungen ist der Kooperationspartner. Der Kunde kann die Rückzahlung einer Vergütung nur gegenüber dem jeweiligen Ansprechpartner geltend machen, eine Rückzahlung darf der Ansprechpartner auch über SWK MOBIL GmbH abwickeln.

 

2.1.4 Nutzerregelungen

Sie sind selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsleistungen oder von mit oder bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen nach jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).
Der Nutzer wird die SWK MOBIL GmbH von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung der SWK App und der Verwendung seines SWK-Logins freistellen, außer soweit diese von der SWK MOBIL GmbH zu vertreten sind.

Die SWK MOBIL GmbH kann Anbieter oder Kooperationspartner in deren Auftrag im Zusammenhang mit deren Leistungen unterstützen. Dies lässt die Pflichten des Kunden aus einem Mobilitätsvertrag und den Mobilitätsvertrag selbst sowie Vereinbarungen des Kunden bei einem Kooperationspartner und Pflichten des Kunden aus solchen Vereinbarungen unberührt.

 

2.1.5 Supportregelungen

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für die SWK App oder den optionalen SWK-Login. Die SWK MOBIL GmbH und Ihre Muttergesellschaft behalten sich das Recht vor, die SWK App und dem SWK-Login jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende Mobilitätsverträge und Vereinbarungen des Kunden mit oder bei einem Kooperationspartner sowie deren Abwicklung bleiben unberührt.

Die SWK MOBIL GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten.

Die SWK Mobil GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mobilitätsleistungen, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist jeweils der Anbieter. Ansprechpartner im Zusammenhang mit bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen ist der Kooperationspartner.

Soweit keine Verpflichtung der SWK MOBIL GmbH gegenüber dem Nutzer besteht, übernimmt die SWK MOBIL GmbH auch keine Gewährleistung.

 

2.1.6 Online-Vertrieb von Tickets in der SWK App

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen gelten für alle über die SWK App (nachfolgend auch nur App genannt) oder den SWK Webshop (abrufbar unter ticketshop.swk.de) bestellten Tickets zwischen der SWK MOBIL GmbH und dem Kunden sowie etwaiger weiterer über die App oder den Webshop angebotenen Waren oder Dienstleistungen, die keine Nutzungsberechtigung für ÖPNV-Angebote darstellen (nachfolgend auch Produkte genannt).

Tickets im Sinne dieser AGB sind alle über die App oder den Webshop (Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vertriebenen „Tickets im klassischen Tarif“ (Flächenzonentarif) https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B-Tarifbestimmungen_Aug_2021.pdf einschließlich solcher des „eTarifs“ (streckenbezogener Tarif). Für eTickets gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen nach Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Tickets im klassischen Tarif gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kunde der SWK MOBIL GmbH im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über die App oder den Webshop einen Kaufvertrag mit der SWK MOBIL GmbH abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).

Die im Webshop und über die App angebotenen Tickets und Produkte stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

Zur Abwicklung des Ticketverkaufs und für die sonstigen über die App oder den Webshop angebotenen Waren und Dienstleistungen bedient sich die SWK MOBIL GmbH IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleistern bzw. Telekommunikationsanbietern. Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie nachstehend in dieser AGB und hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Dienstleister verweisen wir auf die unter app.swk.de/nutzungsbedingungen abrufbaren Datenschutzerklärung.

Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.

 

2.2 Zahlungsmodalitäten und Abrechnung

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

 

2.2.1 Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:


  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal


  • Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

    Einzug:

    Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop bzw. die App nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

    2.2.1.1 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

    Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

    Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

    Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

    Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

    2.2.1.2 Zahlung per Kreditkarte

    Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

  • und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

    Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten-herausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

    Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt in der App und dem Webshop 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

    Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

    Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    2.2.1.3 Zahlung per PayPal

    Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt in der App und dem Webshop 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

    Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

    Bei Verbrauchern behält sich die SWK MOBIL GmbH das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde Unternehmer behält sich die SWK MOBIL GmbH das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

    2.2.2 Speicherung der Vertragsdaten

    Die jeweilige Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Tickets, Preis etc.) wird von der SWK MOBIL GmbH gespeichert. Über App und Webshop hat der Kunde mittels SWK Login einen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die AGB können jederzeit über App und Webshop aufgerufen werden. Der Kunde kann seine Fahrten jederzeit in seinem Kundenkonto in App und Webshop einsehen.

    Im Hintergrundsystem werden die Abrechnungsdaten für einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit Ende des Jahres, in welchem der Verkauf getätigt wurde, gemäß den gesetzlichen Regelungen, gespeichert. Alles Weitere wird in der Datenschutzerklärung swk.de/datenschutz beschrieben.


    2.3 Streitbeilegungsverfahren/ Online-Streitbeilegung

    Die SWK MOBIL GmbH ist bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Schlichtungsstelle ist die:

    Schlichtungsstelle Nahverkehr
    Mintropstr. 27
    40215 Düsseldorf
    info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
    www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Die E-Mail-Adresse lautet mobil@swk.de.

    Online-Verkauf von Online-Tickets im klassischen Tarif (Flächenzonentarif) über die SWK App und den SWK Ticketshop

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf von Tickets im klassischen Tarifsystem
    https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B-Tarifbestimmungen_Aug_2021.pdf des Verkehrsbundes Rhein-Ruhr und der NRW-Pauschalpreistickets sowie den Verkauf von Produkten.

    Zusätzlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem die entsprechenden Beförderungsbedingungen der SWK MOBIL GmbH und die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr in der vom Kunden bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/A_Befoerderungsbedingungen_NRW_Jan_2021.pdf abrufbar sind.

    2.4 Vertragsschluss / Kundeninformationen

    Die in der SWK App und Webshop der SWK MOBIL GmbH angebotenen Tickets im klassischen Tarif und Produkte stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

    In der SWK App kann das gewünschte Ticket im klassischen Tarif unter „Tickets“ im „Ticket Shop“ ausgewählt werden. Nach der Eingabe des Aktivierungszeitpunktes, der Preisstufe, ggf. der Starthaltestelle sowie der Ticketnutzer, erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten sowie das von ihm gewünschte Ticket im klassischen Tarif. Er erhält Gelegenheit etwaige Fehler zu korrigieren, indem er den Kauf abbricht und ein neues Ticket auswählt. Etwaige Rabatte werden ebenfalls zur Kontrolle angezeigt. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst im Bestellfenster „Tickets“ > „Ticket Shop“ mit der Auswahl eines Tickets eingeleitet.

    Im Webshop kann der Kunde sein gewünschtes Ticket unter „Ticketkauf direkt“ nach Verkehrsverbund und gewünschter Ticketkategorie auswählen. Nach Eingabe der erforderlichen Daten kann der Kunde das Ticket durch Auswahl des so bezeichneten Buttons „in den Warenkorb“ legen. Sodann gelangt der Kunde zur Bestellübersicht. In dieser kann er das Ticket „löschen“, eines für eine „Weitere Person“ oder ein „Weiteres Ticket“ für sich hinzufügen. Daneben hat der Kunde die Gelegenheit einen Gutschein einzugeben. Etwaige Rabatte werden zur Kontrolle angezeigt. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst mit dem Auswählen von „Kauf abschließen“ eingeleitet.
    Ein Ticket kann alternativ auch über „Ticketkauf über Auskunft“ erworben werden. Hierzu ist die gewünschte Verbindung anzugeben und „suchen“ auszuwählen. Nach der Auswahl der gewünschten Route, kann über den Button „Ticket kaufen“ das bevorzugte Ticket in der passenden Preisstufe ausgewählt werden. Über den Button „Weiter“ gelangt man direkt zur Zahlung und schließt somit den Ticketkauf ab.

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

    Mit Auswahl des Buttons „Kauf abschließen“ im Webshop bzw. „Ticket kaufen“ in der App gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für Tickets im klassischen Tarif auf, welche sich in seinem virtuellen Warenkorb befinden. Der Eingang der Bestellung bei der SWK MOBIL GmbH sowie die nochmalige Bestätigung der Bestelldaten werden dem Kunden unverzüglich durch eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.

    Wenn der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.


    Stornierungen, Umtausch und Erstattungen

    Eine Stornierung oder ein Umtausch eines gekauften Tickets im klassischen Tarif (abgeschlossener Bestellvorgang) oder von Produkten ist nicht möglich.

    Anträge für Erstattungen sind an das Resonanzmanagement der SWK MOBIL GmbH (mobil@swk.de) zu übermitteln.

    5. Verkauf von E-Tickets für den E-Tarif in der SWK App (eezy-Ticket)

    Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über die SWK App.

    Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.
    Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
    die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
    die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt),
    die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (Westfalen eTarif) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe (nachfolgend ZWL genannt),
    sowie die Tarifbestimmungen der Verbünde übergreifenden eTarif NRW.
    in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/ abrufbar sind.

    Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen sowie unter Ziffer 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

    Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.


    2.5.1 Vertragsschluss / Kundeninformationen bei Erwerb eines eTickets

    Die über die SWK App angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

    Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.

    Mit einem Klick auf den Button „Fahrt starten“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket auf. Damit akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die genannten eTarif- und Beförderungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung.

    Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird von der SWK MOBIL GmbH durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend dargelegt.

    Nach dem Auswählen des Buttons „Fahrt beenden“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse mit der ihm Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

    2.5.2 Berechnung des Ticketpreises beim eTicket

    Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des Gültigkeitsbereichs in NRW. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.

    Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.

    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.

    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.

    Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die entweder über das Verkehrsunternehmen, den Verbundraum oder das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) einzusehen sind.

    Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets finden Sie nachfolgend.

    2.5.3 Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets

    Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.

    Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Hierfür wird dem Kunden unter „Tickets“ > „meine Tickets“ > „Aktive Tickets“ der QR-Code angezeigt. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

    Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.

    Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.

    Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.

    Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.

    2.5.4 Stornierung und Erstattung beim eTicket

    Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.

    Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen Kund:innen nach der Reise fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so haben Kund:innen dies innerhalb von 14 Tagen schriftlich nach Reisedatum dem Kundenservice der SWK MOBIL GmbH zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kund:innen ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.

    Die SWK MOBIL GmbH hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die SWK MOBIL GmbH auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

    Sofern die SWK MOBIL GmbH aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWK MOBIL GmbH auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

    2.6 Nutzung der Mobilitätsleistung zum mein SWCAR in der SWK App

    Die SWK MOBIL GmbH (im Folgenden „SWK“) betreibt unter dem Produktnamen „mein SWCAR“ einen Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend „Shuttleservice“). Die Beförderungsdienstleistung wird dabei abhängig vom jeweiligen Produkt entweder durch die SWK oder durch Dritte erbracht. Das Produkt mein SWCAR ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsdienstleistung des Shuttleservice. Der Shuttleservice wird nur im Rahmen des für die jeweilige Stadt geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des Shuttleservice und die Erbringung von bestimmten Beförderungsdienstleistungen. Der Erfüllungsort für die Erbringung der Beförderungsdienstleistung ist das Gebiet der Stadt Krefeld.

    2.6.1 Buchung

    Nach erfolgter Erstregistrierung bucht der Kunde den Shuttleservice unter Nutzung der App. Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- und Zieladresse der Beförderungsdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Geolocation freigibt, wird die geortete Location als Startadresse übernommen, andernfalls ist eine manuelle Eingabe durch den Kunden erforderlich. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein Shuttleservice vorhanden ist, welcher innerhalb der Servicezeit bereitgestellt werden kann. Unter Servicezeit ist die Zeitspanne zwischen Eingang der Anfrage des Kunden und Bereitstellungund Bereitstellung des Shuttlefahrzeugs am vom Kunden angefragten Startpunkt zu verstehen. Für mein SWCAR ist eine Servicezeit von max. 30 Minuten hinterlegt. Sollte eine Bereitstellung des Shuttlefahrzeugs nicht innerhalb der Servicezeit möglich sein, wird die unverbindliche Fahrtanfrage des Kunden nicht bestätigt und der Kunde darüber informiert.
    Befindet sich ein Fahrzeug innerhalb der Servicezeit in Reichweite, erhält der Kunde ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält:
  • voraussichtliche Abholzeit
  • voraussichtliche Ankunftszeit
  • Preis
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
  • Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
  • Angaben zum Transportdienstleister
  • Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen und dadurch das Angebot anzunehmen. Die SWK MOBIL GmbH wird die Buchung bestätigen und den Kunden über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informieren. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot.

    2.6.2 Vergütung und Beförderungsvertrag

    Die Nutzung der App und der Hotline ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit der Buchung kommt zwischen dem Kunden und der SWK MOBIL GmbH ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsdienstleistung zustande und der Kunde schuldet gegenüber der SWK MOBIL GmbH den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis, sofern nicht einer derjenigen Gründe vorliegt, die zur Stornierung der Buchung aufgrund vom Kunden nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Durchführung der Beförderungsdienstleistung führen. Der Fahrpreis entspricht dem relationsbezogenen Verbindungspreis gem. dem gültigen VRR-Gemeinschaftstarif für on-demand-Verkehre.

    2.6.3 Fahrtberechtigung / Bezahlung

    Der Kunde muss bei Fahrtantritt über eine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Die Fahrtberechtigung wird nachgewiesen über einen bei der Buchung über die App bereitgestellten Buchungscode. Zusätzlich müssen Kunden, die zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben Ihre Fahrkarte gem. VRR-Tarifbestimmungen oder Ihren Schwerbehindertenausweis (Ausweis, Beiblatt und gültige Wertmarke) bei Zustieg ins Shuttle (Fahrtantritt) dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzeigen. Nur die Originalfahrkarte bzw. der Originalausweis werden anerkannt. Der Fahrer ist zu einer Kontrolle bzw. Prüfung der Fahrkarte bzw. des Schwerbehindertenausweises berechtigt. Der Kunde ist zur Aushändigung der Fahrkarte / des Schwerbehindertenausweises an den Fahrer zu Prüf- und Kontrollzwecken verpflichtet.
    Der Zahl- bzw. Abbuchungsvorgang zur Beförderungsleistung wird erst nach Abschluss der Beförderungsleistung ausgelöst.
    Eine Zahlung im Shuttle ist weder bar noch elektronisch möglich.
    Der SWK bzw. dem jeweiligen Transportdienstleister steht es frei, zukünftig auch andere Zahlsysteme anzubieten; in diesem Fall werden Kunden hierüber und die dazu geltenden Bedingungen informiert.

    2.6.4 Nichtausführung einer Buchung (Stornierung)

    Wird die Buchung aus Gründen nicht ausgeführt, die nicht durch den Kunden zu vertreten sind (z.B. Stornierung durch den Fahrer aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, o.ä.), tritt SWK von dem Beförderungsvertrag zurück. In diesem Fall wird der Zahl- und Abbuchungsvorgang nicht ausgelöst und der Kunde schuldet der SWK keinen Fahrpreis.
    Liegen die Gründe für das Nichtausführen der Buchung im Verhalten des Kunden gilt folgendes:
    • Erscheint der Kunde zur über die App angegebenen Abfahrtzeit nicht am vorgegebenen Abholort („No-show“), wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € in Rechnung gestellt, die Abbuchung des Fahrpreises entfällt.
    • Storniert der Kunde die von ihm gebuchte und von SWK über die App bestätigte Fahrt bis zum Eintreffen des Fahrzeugs am festgesetzten Abholort, entstehen dem Kunden keine Kosten.
    • Wenn sich die gebuchte Abfahrt des Shuttles wider Erwarten über die Servicezeit hinaus verzögert, ist der Kunde berechtigt, die gebuchte und von SWK über die App bestätigte Fahrt unter Nutzung des dafür in der App vorgesehenen Bedienfeldes zu stornieren, ohne dass dem Kunden hierdurch Kosten entstehen.
    SWK behält sich vor, Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen am Abholort künftig keine Beförderungsdienstleistung des Shuttleservice mehr anzubieten.

    2.6.5 Allgemeine Nutzungsbedingungen des Shuttleservice

    Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweils gültigen Tarife – und Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbundes (VRR). Zudem wird darauf hingewiesen, dass:

  • ein Anspruch auf Beförderung bei mein SWCAR erst bei Annahme des über die SWK App unterbreiteten Fahrtangebotes durch den Fahrgast entsteht. Ferner besteht der Anspruch nur soweit bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zur Personenzahl und zu mitgeführten Gegenständen gemacht worden sind,
  • das Fahrpersonal des Shuttlefahrzeugs in Abhängigkeit der aktuell herrschenden verkehrlichen Rahmenbedingungen (z.B. Verkehrslage, Sichtverhältnisse, Witterung, etc.) berechtigt ist, den genauen Haltepunkt zum Fahrgastwechsel abweichend zu der Angabe in der App festzulegen,
  • im Shuttleservice mein SWCAR ausschließlich die Mitnahme von in der Gepäckablagefläche des Fahrzeugs verstaubaren, zusammenklappbaren Fahrrädern (Handgepäck) möglich ist,
  • bei wiederholt festgestellter missbräuchlicher Nutzung des Shuttleservice (z.B. für reine Spaßfahrten) eine Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.


  • 2.7 Nutzung der Mobilitätsleistung KRuiser in der SWK App

    2.7.1 Vertragsgegenstand

    2.7.1.1 Gegenstand

    Der Grundvertrag, welcher mit der Registrierung bei SWK für das SWK KRuiser-Sharing geschlossen wird, gilt als Rahmenvertrag für die Rechtsbeziehung der Parteien. Dazu gehören insbesondere die Abschlüsse von Zusatzmietverträgen, welche ebenso auf Grundlage dieser AGB und auf Grundlage des Grundvertrages zwischen den Parteien einzeln vereinbart werden.

    2.7.1.2 Smartphone-App

    Im Rahmen des Grundvertrages für das SWK KRuiser-Sharing, der diesen AGB unterliegt, gibt SWK dem Kunden mittels Zugang über die SWK App (im Folgenden „App“) eine Übersicht über alle verfügbaren Kraftfahrzeuge in seiner Umgebung, damit der Kunde Reservierungen tätigen kann und entsprechend ausgewählte Fahrzeuge anmieten und deren Miete beenden kann.

    2.7.1.3 Zusatzmietverträge

    SWK bietet seinen SWK KRuiser-Sharing-Kunden in ihrem Geschäftsgebiet die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an, welche der Kunde durch Zusatzmietverträge auf der Grundlage des Grundvertrages abschließen kann. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von SWK nicht abgegeben. Sofern alle Kraftfahrzeuge vermietet sind, muss der Kunde darauf warten, dass wieder eines verfügbar wird. SWK ist berechtigt die Nutzung von SWK KRuiser-Sharing-Kraftfahrzeugen einzuschränken oder komplett auszuschließen.

    2.7.2 Registrierung, Vertragsabschluss, Anmietung und Reservierung

    2.7.2.1 Grundvertrag

    Der Grundvertrag kommt durch vollständige und ordnungsgemäße Registrierung bei SWK für das SWK KRuiser-Sharing über die Internetplattform oder die App zustande. Hierfür füllt der Kunde das Online-Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Online-Hinweise zur Registrierung. Die Registrierung ist erst dann vollständig und ordnungsgemäß abgeschlossen, wenn die Kundendaten verifiziert worden sind und der Kunde durch SWK für das SWK KRuiser-Sharing freigeschaltet wurde. Erst durch die Freischaltung kommt der Grundvertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande. Die Verifizierung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder persönlich im SWK ServiceCenter oder online über die integrierte, bildvisuelle Verifizierung in der App. Dies erfolgt ausschließlich zu den Regelöffnungszeiten der SWK.

    2.7.2.2 Zusatzmietverträge

    Einmal registriert, kann der Kunde auf der Grundlage des Grundvertrages ein beliebiges Kraftfahrzeug von SWK im Rahmen des SWK KRuiser-Sharing anmieten, sofern dieses verfügbar ist, nicht durch einen anderen Kunden reserviert bzw. angemietet ist und keine technischen oder betrieblichen Gründe eine Vermietung des Kraftfahrzeuges verhindern. Die zum Zeitpunkt des Zusatzmietvertrags gültige Preis- und Gebührentabelle (swk.de/privatkunden/mobilitaet/sharing-und-emobility/kruiser) wird ebenfalls Vertragsgrundlage. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich per Zusatzmietvertrag reservieren und anmieten. Welche Kraftfahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind, kann der Kunde in der App erkennen.
    Der Mietvertrag über die Nutzung eines Kraftfahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang in der App auslöst und dieser vom Bordcomputer des Kraftfahrzeuges durch das Freigeben der Helmbox bestätigt wird.

    2.7.2.3 Reservierung der Zusatzvermietung

    Kunden können verfügbare Kraftfahrzeuge auch reservieren. Die aktuelle maximale Reservierungszeit ist auf der Internetseite von SWK für das SWK KRuiser-Sharing angegeben. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der reservierten Zeit vom Kunden angemietet, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben.
    SWK behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei andauernden, wiederholten Reservierungen von Kraftfahrzeugen durch einen Kunden, ohne jenes anzumieten, diesen gegebenenfalls zu sperren oder aber abzumahnen und gegebenenfalls den Grundvertrag nach Abmahnung zu kündigen.

    2.7.3 Nutzungsdauer und Akkulaufzeit der Kraftfahrzeuge

    2.7.3.1 Nutzungsdauer

    Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Zusatzmietvertrags gemäß dieser AGB und endet, wenn der Kunde den Zusatzmietvertrag gemäß dieser AGB ordnungsgemäß beendet hat oder die Akkulaufzeit den Mindestladezustand unterschritten hat. Die Höchstmietdauer je Zusatzmietverhältnis beträgt 24 Stunden. Dies entspricht einer Tagesmiete. Wenn der Kunde in der App „Beenden“ auswählt, wird das jeweilige Zusatzmietverhältnis zwischen den Parteien beendet, sofern das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Geschäftsgebiet zurückgegeben worden ist.
    Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn
  • das Kraftfahrzeug innerhalb des Geschäftsgebietes (siehe Darstellung in der App) auf einem zulässigen Abstellplatz gemäß dieser AGB abgestellt wurde,
  • die beiden Helme in der Helmbox deponiert und diese ordnungsgemäß verschlossen wurde und
  • Gegenstände, mit Ausnahme der vom Kunden verwendeten Hygienehaube, die zur Kraftfahrzeugausstattung gehören nicht entfernt wurden.
  • am Standort der Rückgabe eine Mobilfunkverbindung herstellbar ist.
  • das Kraftfahrzeug nach der Rückgabe jederzeit für andere registrierte Kunden von SWK für das SWK KRuiser-Sharing zugänglich ist.
  • Die Nutzungsdauer der jeweiligen Zusatzmietverträge ist auf die Akkulaufzeit des angemieteten Kraftfahrzeugs beschränkt. Der Ladezustand wird dem Kunden in der App vor Beginn des Zusatzmietvertrags in Prozent angezeigt. Solange der Akku des Kraftfahrzeugs noch einen für die Fahrt ausreichenden Ladezustand hat, kann der Kunde die Nutzung beliebig fortführen oder beenden.
    Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er das Kraftfahrzeug vor Unterschreiten des Mindestladezustands, welcher auf dem Display angezeigt wird, ordnungsgemäß im Geschäftsgebiet zurückgibt. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich SWK vor, den hierdurch entstehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen (z.B. das Umparken des Kraftfahrzeugs oder die Transportkosten für die Rückholung in das Geschäftsgebiet) und durch eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste (swk.de/privatkunden/mobilitaet/sharing-und-emobility/kruiser) zu berechnen.
    Eine Erhebung der Aufwandspauschale erfolgt nicht, falls der Kunde nachweist, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als die Aufwandspauschale ist. Die Abrechnung der Fahrt erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Fahrtzeit. Jede angefangene Minute wird vom System als volle Minute bewertet und abgerechnet. Die aktuelle Preis- und Gebührentabelle finden Sie unter swk.de/privatkunden/mobilitaet/sharing-und-emobility/kruiser.

    2.7.3.2 Akkuladezustand und -laufzeit

    SWK weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass während der Dauer des Zusatzmietvertrages, ein Austausch oder Aufladen der leeren Akkus durch SWK nicht erfolgt. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf die Akkus physisch zuzugreifen und diese auszutauschen oder aufzuladen. Das Laden der Akkus wird ausschließlich durch SWK vorgenommen.
    SWK wird die Fahrbereitschaft des Kraftfahrzeuges nach Beendigung des Zusatzmietvertrages wieder vornehmen und dieses Kraftfahrzeug als verfügbares Kraftfahrzeug allen Kunden wieder zur Verfügung stellen. Ein Austausch der Akkus erfolgt ausschließlich während der angegebenen Geschäftszeiten des Technischen Service.

    2.7.4 Pflichten und Rechte SWK im Rahmen des SWK KRuiser-Sharing

    Folgende Punkte ergeben sich aus den Rechten und Pflichten für SWK im Rahmen des SWK KRuiser-Sharing:
  • SWK behält sich das Recht vor, den Geschäftsbereich zu ändern.
  • SWK behält sich das Recht vor, die App technisch und inhaltlich anzupassen und zu ändern.
  • SWK darf dem Kunden Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren.
  • SWK ist bei Störungen des Nutzungsablaufes berechtigt, den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunknummer anzurufen.

  • 2.7.5 Pflichten des Kunden

    2.7.5.1 Einhaltung verkehrsrechtlicher Vorschriften

  • Der Kunde muss bei Fahrtantritt eine gültige Fahrerlaubnis - siehe Punkt 1.2 dieser AGB - für das Kraftfahrzeug besitzen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche, die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände der SWK unverzüglich in Textform mitzuteilen. Mit Entzug der Fahrerlaubnis bzw. mit Eintritt anderer, die Fahrerlaubnis einschränkender Umstände ist die Nutzung der App zur Anmietung von Fahrzeugen untersagt. Mit Eintritt eines der vorgenannten Umstände endet bzw. ruht die Berechtigung zum Führen eines gemieteten Fahrzeugs.
  • Der Kunde ist zu rücksichtsvollem Verhalten im Straßenverkehr und zu der Einhaltung aller gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet.

  • 2.7.5.2 Überprüfung des Kraftfahrzeuges vor Fahrtantritt

  • Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges durch eine Sichtkontrolle vom ordnungsgemäßen Reifenzustand und Reifenluftdruck überzeugen.
  • Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges durch eine Funktionsprüfung der Bremswirkung überzeugen.
  • Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges durch eine Funktionsprüfung der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen überzeugen.
  • Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der ordnungsgemäßen Fahrzeugbeladung überzeugen sowie auf eine entsprechende Ladungssicherung achten.
  • Der Kunde ist vor Fahrtantritt verpflichtet, die Frage nach der in der Helmbox befindliche Anzahl an Helmen wahrheitsgemäß in der App zu beantworten.
  • Der Kunde darf keine Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchführen.
  • Der Kunde darf sich keinen Zugang zu den für ihn verschlossenen Bereichen verschaffen.
  • Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Zusätzliche Mängel/Schäden sind SWK vor Fahrtantritt in der App zu hinterlegen (inkl. Fotos) oder telefonisch (swk.de/privatkunden/mobilitaet/sharing-und-emobility/kruiser, +49 2151 98 2727) zu melden. Das gleiche gilt, wenn das Kraftfahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Ist die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs nicht gewährleistet oder ist SWK im Falle von erkennbaren Schäden und Mängeln nicht erreichbar, darf der Kunde die Miete nicht beginnen und das Kraftfahrzeug nicht bewegen.
    Mit Ausnahme der SWK bereits gemeldeten Vorschäden gilt das Kraftfahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden vor Fahrtantritt meldet.

    2.7.5.3 Während der Nutzung des Kraftfahrzeuges

    • Der Kunde hat das genutzte Kraftfahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Sitzbank sowie den Helm pfleglich zu behandeln und nicht grob zu verschmutzen.

    2.7.5.4 Ende der Mietzeit

    Am Ende der Mietzeit hat der Kunde das Kraftfahrzeug auf den nach dieser AGB erlaubten Flächen im Geschäftsgebiet (siehe Darstellung in der App) zu parken. Der Kunde ist verpflichtet, SWK Kraftfahrzeuge ordnungsgemäß und der StVO entsprechend nur auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Beim Abstellen auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkflächen, hat der Kunde die Kosten selbst zu tragen.
    Darüber hinaus ist das Abstellen der Kraftfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, in Halte- und Parkverbotszonen, Taxiparkplätzen, Waldgebieten sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser, Supermarktparkplätze und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung) nicht gestattet. Das Kraftfahrzeug muss jederzeit für jedermann über öffentliche Wege zugänglich sein. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder Abschleppkosten und hat SWK den dadurch verursachten Nutzungsausfall zu vergüten.

    2.7.5.5 Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen

    Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, folgende Maßnahmen einzuleiten:
  • Nach jedem/r Unfall/Panne sofort halten und die Gefahrenstelle absichern und Verletzten helfen (evt. Notruf absetzen).
  • Auf Verlangen sind bei Unfällen die eigenen Personalien und die Anschrift der SWK anzugeben.
  • Bei Personenschäden. wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum zu Schaden gekommen ist, ist in jedem Fall die Polizei für die Unfallaufnahme hinzuzuziehen. Das Kraftfahrzeug darf in diesem Fällen nicht mehr bewegt werden.
  • Im Kraftfahrzeug liegt eine Schadensmeldung. Auch bei Unfallaufnahme durch die Polizei sind die auf dem Vordruck erforderlichen Informationen am Unfallort zu beschaffen.
  • Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Kraftfahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.
  • Der Kunde darf im Fall von Unfällen oder Schadensereignissen keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird dennoch eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
  • Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei sowie die SWK zu informieren.

  • Der Kunde ist verpflichtet, SWK zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und SWK nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens am nächsten Werktag nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei SWK ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet werden und SWK behält sich vor, den verursachten Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
    Im Falle eines Unfalls haftet der Kunde für Schäden am Kraftfahrzeug bis zur Höhe des Selbstbehalts gemäß den Bestimmungen dieser AGB. Hiervon ausgenommen sind mögliche Kosten für einen Rücktransport des Kraftfahrzeugs, die der Kunde zusätzlich zu ersetzen hat.
    Sollte das Kraftfahrzeug auf Grund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig oder fahrbereit sein, endet der Einzelmietvertrag, sofern dieser nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann, nach Absprache mit SWK.
    Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen und das Kraftfahrzeug an die SWK, ein Abschleppunternehmen oder ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen übergeben oder nach Absprache mit SWK innerhalb des Geschäftsgebiets abgestellt worden ist. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von SWK zulässig.

    2.7.6 Nutzungsverbot

    Dem Kunden ist das Nutzen der Kraftfahrzeuge in folgenden Fällen untersagt:
    unter Einfluss von Drogen- und Alkoholeinwirkung sowie unter Einwirkung von Medikamenten. Es gilt ein absolutes Drogen- und Alkoholverbot.
    zur Beförderung von Personen, die geistig oder körperlich nicht in der Lage sind, die Fußrasten zu erreichen und/oder sich am Fahrer oder am Haltegriff festzuhalten.
    Für mobilitätseingeschränkte Personen, mit Auflagevermerk im Führerschein.
    zum Transport von Gegenständen zu verwenden, die auf Grund ihrer Beschaffenheit die Fahrsicherheit beeinträchtigen können.
    außerhalb der befestigten Straßennetze insbesondere für Geländefahrten. Des Weiteren ist die Nutzung im Zusammenhang mit Motorsportveranstaltungen, Rennen, Kraftfahrzeugtests, Fahrschulungen und für gewerbliche Zwecke untersagt.
    für Fahrten ins Ausland.
    Zuwiderhandlungen berechtigen SWK dazu, den entsprechenden Zusatzmietvertrag sowie im Falle von wiederholten Zuwiderhandlungen den Grundvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. SWK behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz, die SWK aufgrund von Verletzungen dieses Nutzungsverbotes entstehen, vor.

    2.7.7 Versicherung und Selbstbeteiligung

    2.7.7.1 Allgemeines

    Für alle Kraftfahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung im üblichen Umfang.

    2.7.7.2 Selbstbeteiligung

    Wird das Kraftfahrzeug während der Mietzeit beschädigt oder entwendet oder verursacht der Kunde einen Schaden an dem Kraftfahrzeug, haftet der Kunde hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung bis zu einem Betrag in Höhe von 200 Euro.

    2.7.8 Haftung von SWK im Rahmen des SWK KRuiser-Sharing

    2.7.8.1 Haftungsumfang

    Eine Haftung von SWK auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein,
    bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit,
    wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
    wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SWK zurückzuführen ist

    2.7.8.2 Haftungsbegrenzung

    Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss.

    2.7.8.3 Mitarbeiter von SWK

    Die Haftungsbeschränkungen im weitesten Sinne aus den Punkten 4.1 bis 4.2 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von SWK.

    2.7.8.4 Haftungsausschluss

    Eine über die vorgenannten Absätze hinausgehende Haftung besteht nicht.

    2.7.9 Haftung des Kunden

    2.7.9.1 Allgemein

    Die Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung gilt nicht für solche Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Kraftfahrzeugs, etwa durch das Ignorieren von Warnleuchten oder durch Ladegut oder durch Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, entstanden sind.

    2.7.9.2 Ordnungswidrigkeiten, Gesetzesverstöße, Bußgeldverfahren

    Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstöße. Zu den Gesetzesverstößen zählen insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln) sowie gegebenenfalls vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote (Eigentumsschutz).
    Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde mit diesem Grundvertrag, SWK von sämtlichen Buß-, Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von SWK verlangt. SWK ist zur eigenen Schadloshaltung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Gesetzesverstößen berechtigt, der zuständigen Behörde Auskunft über den Kunden zu geben, der zum Zeitpunkt des Verstoßes das entsprechende Kraftfahrzeug angemietet hatte.
    Eventuelle Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung solcher Forderungen (z.B. Bearbeitung von Anfragen und weiterführende Korrespondenz zur Regulierung) werden dem Kunden im Wege des Ausgleichs als Aufwandspauschale gemäß der auf der Webseite einsehbaren Gebührenliste (swk.de/privatkunden/mobilitaet/sharing-und-emobility/kruiser) pro Fall in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass SWK kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. SWK ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

    2.7.10. Preise und Gebühren

    Dem Kunden werden die Preise und Gebühren gemäß der zum Zeitpunkt der Zusatzanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste (swk.de/privatkunden/mobilitaet/sharing-und-emobility/kruiser) in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Entgelt wird mit Beendigung der Anmietung fällig und dem Kunden ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand nach Beendigung des Zusatzmietvertrages erfolgt per E-Mail.
    SWK behält es sich vor, die Preise- und Gebühren anzupassen. In diesem Fall gilt Ziffer 1.1 dieser AGB in Bezug auf die Benachrichtigung des Kunden entsprechend.

    2.7.11. Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Grundvertrages

    Der Grundvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Grundvertrages bleibt unberührt. SWK steht insbesondere dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Kunde
    mit fälligen Forderungen im Verzug ist oder seine Zahlungen insgesamt eingestellt hat,
    bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat,
    wiederholt trotz vorheriger Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen begeht, insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung des Kraftfahrzeugs missachtet.

    2.8 Haftungsbeschränkungen

    In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die SWK MOBIL GmbH nicht. Im Übrigen ist die Haftung der SWK MOBIL GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der SWK MOBIL GmbH.

    Für Schäden, die durch die SWK MOBIL GmbH oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die SWK MOBIL GmbH unbeschränkt.

    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

    Die SWK MOBIL GmbH übernimmt keine Haftung und Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit oder Nutzung von App und Webshop.

    Für den Inhalt der Webseiten der IT- und Finanzdienstleister, auf welche durch angegebene Links verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig.

    Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

    Die SWK MOBIL GmbH kann diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte der SWK App. Änderungen werden Kunden in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail oder in der App als Benachrichtigung mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht oder wenn er nach deren Ablauf die SWK App weiter nutzt.

    2.9 Sonstige Bestimmungen

    Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der SWK MOBIL GmbH nicht gestattet, Teile oder Inhalte der SWK App weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren bzw. in anderer Form zu nutzen.

    Diese Nutzungsbedingungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen der SWK MOBIL GmbH und dem Nutzer für deren Gegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, außer in diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich anderes geregelt. Textform genügt der Schriftform nicht.

    Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die mittels der Zugangsdaten bzw. eines unberechtigten Zugangs ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden entstehende Lücken nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner schließen.

    Diese Nutzungsbedingungen und deren Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist diejenige Sprache, in welcher der Registrierungsvorgang erfolgt ist.

    Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Krefeld (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

    3. Allgemeine Regelungen der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG

    In der SWK App hat der Nutzer die Möglichkeit sich dort über eingebundene Entsorgungsdienstleistungen der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG zu informieren, Termine für die kommunale Abfallsammlung einzusehen und Abfuhrtermine für die kommunale Sperrmüllsammlung zu reservieren sowie Mitteilungen zu übersenden (beispielsweise zu wilden Müllkippen oder überfüllten Containern). 

    Weitere Entsorgungsdienstleistungen der GSAK sind über die Website www.gsak.de zu beauftragen. 

    4. Widerrufsbelehrung

    4.1 Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns textlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    4.2 Ausschluss vom Widerrufsrecht


    Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 312 Abs. 8 BGB vom Gesetz ein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die dem Bereich der Beförderung zuzuordnen sind, ausgeschlossen wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Beförderung innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums in Anspruch genommen werden kann.

    4.3 Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


    Widerrufserklärung
    Widerrufsempfänger
    [Name*]
    [Straße + Nummer]
    [PLZ + Ort]
    [Land]
    [E-Mail]
    [Fax]
    Widerrufsinhalt
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag
    über den Kauf der folgenden Waren:
    [genaue Beschreibung der zu widerrufenen Waren / Dienstleistung]

    erhalten am: [Liefer-/ Leistungsdatum]
    Verbraucher
    [Anrede]
    [Vorname]
    [Nachname]
    [Straße + Nummer]
    [PLZ + Ort]
    [Land]
    [E-Mail]
    Datum des Widerrufs: [Datum des Widerruf]
    _____________________
    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)